Allgemeine Geschäftsbedingungen 🤝

Transparente Konditionen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Glorya GmbH bietet dem Kunden verschiedene softwaregestützte Agenturleistungen an. Das Angebot umfasst die Erstellung und Optimierung von Werbeanzeigen, die Entwicklung von Landingpages und die Erstellung und Optimierung von Marketingkampagnen. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Glorya GmbH und dem Kunden. 

1.2 Glorya GmbH erbringt die vereinbarten Dienstleistungen auf Basis eines automatisierten Ansatzes mit Unterstützung von KI-Technologien. Die Ergebnisse der KI-gestützten Analysen werden ausschließlich von Glorya GmbH bewertet und nach eigenem Ermessen umgesetzt. Durch die Beauftragung der Glorya GmbH überträgt der Kunde Glorya GmbH das alleinige Entscheidungsrecht hinsichtlich der Optimierung seiner Außendarstellung auf Basis einer KI-gestützten Analyse. Kundenwünsche werden berücksichtigt, soweit sie mit den Ergebnissen der durch Glorya GmbH durchgeführten Analyse im Einklang stehen und im Hinblick auf die Optimierung der Performance sinnvoll erscheinen und der Aufwand durch den Angebotsumfang abgedeckt ist. Der Kunde hat die Möglichkeit, Feedback zu geben. Sofern dieses Feedback im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs umsetzbar ist und als sinnvoll erachtet wird, wird es bei der zukünftigen Erstellung von Werbeanzeigen berücksichtigt. Es bedarf keiner Abnahme der Ergebnisse durch den Kunden.

1.3 Glorya GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 

1.4 Glorya GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Glorya GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Glorya GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor. 

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Glorya GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Glorya GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.

2.2 Der Kunde kann über die Webseite von Glorya GmbH eine Anfrage für einen kostenfreien Democall stellen. Im Anschluss an den Democall erhält der Kunde bei Interesse ein Angebot per Mail mit der Leistungsbeschreibung, einem Link zu diesen AGB, eine Zahlungsinformation und einem Aktivierungslink für einen Kundenaccount. Glorya GmbH wird die im Democall beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Mit Aktivierung des Aktivierungslinks nimmt der Kunde das Angebot von Glorya GmbH an und es kommt ein Vertrag zwischen Glorya GmbH und dem Kunden zustande. Ein Anspruch des Kunden auf die Zusendung eines Angebotes durch Glorya GmbH oder den Abschluss eines Vertrages mit Glorya GmbH besteht nicht.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Der Kunde hat nach Vertragsschluss mit Glorya GmbH das Onboarding Formular vollständig auszufüllen und stellt Glorya GmbH einen Werbeaccount mit einer hinterlegten und funktionierenden Zahlungsmethode zur Verfügung.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 

3.3. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Material, insbesondere Video, Bilder und Texte zur Erbringung der Leistungen selbst zu beschaffen. Er kann jedoch ergänzend eigenes Material mit Glorya GmbH teilen, das in die Leistungserbringung einbezogen und auf Eignung und Effektivität getestet wird. Die endgültige Entscheidung über den Einsatz und die Verwendung des Materials obliegt Glorya GmbH.

3.4 Sofern der Kunde Glorya GmbH Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Glorya GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Glorya GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Glorya GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilen kann und erteilt hat, haftet er hierfür selbst.

3.5 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Glorya GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

3.6 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Glorya GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Glorya GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

4. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

4.1 Glorya GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) oder zu Analysezwecken (Marketing) einzusetzen. Dabei erfolgt ein Zugriff der Technologien der Künstlichen Intelligenz auf die Social Media Accounts unserer Kunden zu Analysezwecken. 

4.2 Alle von einer KI generierten Inhalte werden nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für Glorya GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Glorya GmbH wird insbesondere keine sensiblen oder vertraulichen Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden, ohne Zustimmung des Kunden in KI-Tools eingeben. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies Glorya GmbH in Textform eigenständig mitzuteilen.

4.3 Glorya GmbH sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird Glorya GmbH dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).  

4.4 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden sind.  

5. Bereitstellung von Landingpages

5.1 In bestimmten Fällen erstellt Glorya GmbH für den Kunden Landingpages. 

5.2 Die Nutzung und Veröffentlichung der Landingpage erfolgt ausschließlich im Interesse des Kunden und gemäß der Einschätzung von Glorya GmbH über deren potenziellen Beitrag zur Performanceoptimierung. Die Entscheidung über die Bereitstellung von Landingpages liegt im alleinigen Ermessen von Glorya GmbH. Ein Anspruch des Kunden auf Erstellung einer Landingpage bzw. Herausgabe oder Modifikation der Landingpage besteht nicht. 

5.3 Die Entscheidung über die Erstellung, die Inhalte, das Layout, die Bilder, Logos oder andere gestalterische Elemente der Landingpages obliegt allein Glorya GmbH. Der Kunde hat kein Mitspracherecht, Glorya hält sich bei der Gestaltung von Landingpages an Recht und Gesetz und beachtet die Rechte Dritter und die guten Sitten. Die Landingpages werden ohne vorherige Abnahme durch den Kunden veröffentlicht.

6. Hosting von Landingpages

6.1 Erstellt Glorya GmbH für den Kunde eine Landingpage, so bietet Glorya GmbH dem Kunden Hostingleistungen an. 

6.2 Glorya GmbH übernimmt im Rahmen der Hostingdienstleistungen die vollständige Administration und Verwaltung der gehosteten Landingpage. Der Kunde erhält weder Zugang zum Administrationsbackend noch zur Serverinfrastruktur, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.

6.3 Die Verfügbarkeit der Server für das Hosting der Landingpage beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiträume, in denen die Server aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme) nicht erreichbar sind. Die Haftungsregelungen dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

6.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für die gehosteten Landingpage, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Glorya GmbH behält sich vor, Änderungen der technischen Infrastruktur oder rechtliche Anpassungen vorzunehmen, sofern dies erforderlich ist.

6.5 Glorya GmbH führt keine proaktive Prüfung der Inhalte auf den gehosteten Landingpages durch. Sollte Glorya GmbH jedoch von unzulässigen Inhalten Kenntnis erlangen, wird Glorya GmbH die Situation prüfen und angemessene Maßnahmen ergreifen. Kunden sind dazu angehalten, potenziell problematische Inhalte unverzüglich zu melden.

7. Texte, Bild- und Videomaterial

7.1 Glorya GmbH erstellt für seine Kunden KI-generierte Texte, Bilder und Videos auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten. Glorya GmbH erstellt Assets basierend auf höchster Erfolgswahrscheinlichkeit bzw. seinen Erfahrungen. Umfang, Zeitraum und weitere Prämissen bestimmt alleine Glorya GmbH

7.2 Die Erstellung der Assets erfolgt durch Glorya GmbH, ohne dass eine Abnahme durch den Kunden erfolgt. Die Vorstellung des Kunden werden nach Möglichkeit und soweit sie zur Performancesteigerung sinnvoll sind von Glorya GmbH im Rahmen der automatisierten Prozesse berücksichtigt.

7.3 Glorya GmbH schuldet ausschließlich die Bereitstellung standardisierter, automatisiert erstellter Assets, die nach internen Qualitätskriterien und Performance-Maßstäben geprüft werden. Ein Anspruch des Kunden auf Korrekturschleifen oder die Neuerstellung von Assets besteht nicht. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, die bereitgestellten Assets in seinem Account zu deaktivieren und Feedback zur Erstellung der neuen Assets zu liefern. 

7.4 Sofern Glorya GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann Glorya GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). In dem Fall schließt Glorya GmbH den Vertrag mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Die Vertragsbeziehung entsteht dann allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister, es gelten dessen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen. Eine ggf erforderlich Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Glorya GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister.

8. KI-gestütztes Performance Marketing

8.1 Glorya GmbH erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich KI-gestütztes Performance-Marketing. Dazu gehören die dauerhafte Betreuung der vereinbarten Performance-Marketing-Kanäle des Kunden, die Erstellung erforderlicher Assets und Kampagnen sowie die kontinuierliche Erprobung neuer Anzeigen, um die Leistung zu optimieren. 

8.2 Der Kunde übermittelt seine Anforderungen über ein standardisiertes Onboarding-Formular an Glorya GmbH. Glorya GmbH verpflichtet sich, innerhalb des vom Kunden bereitgestellten Budgets, eine sinnvolle Anzahl von Tests durchzuführen, um eine fortlaufende Optimierung der Performance sicherzustellen. Eine Mindestanzahl von Anzeigen wird nicht zugesichert. 

8.3 Die Bewerbung der Anzeigen erfolgt über die vom Kunden gemäß Individualvereinbarung bereitgestellten Accounts und Social-Media-Seiten, wie Facebook, Instagram oder TikTok. Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Glorya GmbH. 

8.4 Der Kunde erhält Zugang über seinen Account zu allen Kampagnen und kann jederzeit von seinem Vetorecht Gebrauch machen, indem er Ads proaktiv deaktiviert. 

8.5 Glorya GmbH informiert den Kunden, wenn seine Kampagne live ist.

9. Analyse und Monitoring

9.1 Glorya GmbH analysiert und monitort die Performance des Kundenauftritts, um diese kontinuierlich zu verbessern. Glorya GmbH stellt dem Kunde einen jederzeitigen Zugang über seinen Account und damit Einsicht in die Performance zur Verfügung. Auf Anfrage werden dem Kunden Kennzahlen mitgeteilt und Fragen zur strategischen Vorgehensweise beantwortet. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB.

10. Allgemeine Beratungsleistungen

10.1 Glorya GmbH bietet dem Kunden allgemeine Beratungsleistungen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Glorya GmbH ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage bzw. dem Stand der Technik. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. 

11. Preise und Vergütung

11.1 Die Vergütung für die Leistungen von Glorya GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. 

11.2 Vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarungen gilt: Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Der Kunde ist verpflichtet, den vollständigen Rechnungsbetrag innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum über die von Glorya GmbH angeboten Zahlungsmethoden zu bezahlen. Glorya GmbH ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu erbringen.

11.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

12. Mängelgewährleistung

12.1 Sofern Werkleistungen erbracht werden, gilt: Ein unwesentlicher Mangel begründet keinen Mängelanspruch. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Glorya GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Glorya GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

13. Vertragslaufzeit

13.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Verträge eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

14. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

14.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Glorya GmbH dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

14.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Glorya GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Glorya GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

15. Vertraulichkeit

15.1 Glorya GmbH wird alle ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Glorya GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

16. Haftung/Freistellung

16.1 Glorya GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Glorya GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Glorya GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Glorya GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Glorya GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 

16.2 Der Kunde stellt Glorya GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Glorya GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

17 Schlussbestimmungen

17.1 Die zwischen Glorya GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

17.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Glorya GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

17.3 Glorya GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Glorya GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.